In jüngerer Vergangenheit wurden die bereits bestehenden Meldepflichten an die Finanzverwaltung1 auf Basis zweier EU-Richtlinien erweitert:
Mit DAC2 7 (Richtlinie (EU) 2021/514 ), national umgesetzt durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG), werden Plattformbetreiber,