Die Post-Corona-Zeit, eine wohl etwas unglückliche Bezeichnung, da Corona ja nicht verschwunden ist, sondern lediglich in die Normalität überführt wurde und laufend wird, hat natürlich auch gesetzgeberische Aktivitäten zur Folge. Auch aus rechtspflegerischer Sicht wird die Corona-Zeit noch lange Zeit nachwirken. Nicht zu vergessen ist das inflationäre Umfeld, in dem wir uns immer noch befinden. Während Lehren aus der Corona-Zeit gezogen werden und Verfahren um Hybrid- und Remote-Möglichkeiten erweitert werden, hatte man jedoch auch zu lernen, dass über EDV-Applikationen des BMF doch nicht alle Anträge möglich sind.