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VwGH zur Rückerstattung von Kapitalertragsteuer bei Cum-/Ex-Gestaltungen

AbgabenverfahrenAufsätzeRA/StB Mag. Dr. Christoph SchimmerZSS 2022, 184 Heft 4 v. 30.12.2022

Im Erkenntnis vom 28.06.2022, Ro 2022/13/0002 hat sich der VwGH mit der Frage der Rückerstattung von Kapitalertragsteuer bei Vorliegen einer sogenannten Cum-/Ex-Gestaltung auseinandergesetzt. Der VwGH kam dabei zu dem Ergebnis, dass nur jene Person Anspruch auf Rückerstattung von Kapitalertragsteuer für eine Dividende einer Aktiengesellschaft haben könne, die im Zeitpunkt des Beschlusses über die Gewinnausschüttung wirtschaftlicher Eigentümer der zugrundeliegenden Aktien ist (und der damit die Dividende ertragsteuerlich zuzurechnen ist). In seiner inhaltlichen Begründung weicht der VwGH damit von der des BFG ab.

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