( § 2 Abs 1 UVG , Art 2 VO (EWG) 1408/71 ) Nur Selbstständige, Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeldbezieher können ihrem Kind, das keinen österreichischen Wohnsitz oder keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, über die VO (EWG) 1408/71 einen Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse vermitteln, nicht jedoch Rentenbezieher.
OGH 12.04.2005, 10 Ob 36/05z

