Stand: Ministerialentwurf 16. 3. 2004 (141/ME 22. GP).
In seinem Erkenntnis vom 28. 6. 2003, G 78/00 = ZRInfo 2003/291, hat der VfGH einige Bestimmungen des ABGB über die Ehelichkeitsbestreitungsklage mit Ablauf des 30.06.2004 aufgehoben, weil keine aktive Klagelegitimation des Kindes vorgesehen ist.

