vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhalt - Entscheidungsgegenstand, Verwirkung durch Rechtsmissbrauch

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/298 Heft 14 v. 26.8.2004

( § 94 ABGB , § 528 Abs 2 ZPO , § 55 Abs 1 Z 1 JN ) Für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses ist auch dann der Wert des gesamten Entscheidungsgegenstands maßgeblich, wenn das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichts teilweise aufgehoben hat. Bei der Ermittlung des Werts des Entscheidungsgegenstands sind der laufende Unterhaltsanspruch und der im Rahmen des Unterhalts gewährte Prozess- und Anwaltskostenvorschuss zusammenzurechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!