Deskriptoren: Arbeitsunfall; Schadenersatz; Mitverschulden; Baustellenkoordinator.
BauKG, § 1304 ABGB
Die Haftung für eine allfällige Pflichtverletzung des Baustellenkoordinators ist mangels besonderer Regelung nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen.