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Beweissicherungsverfahren gegen gerichtlich bestellten Sachverständigen

JudikaturZRB 2024, 44 Heft 2 v. 11.7.2024

Deskriptoren: Beweissicherungsverfahren; Urkundenvorlage; Vorlageauftrag.

§ 304 ZPO, § 308 ZPO, § 384 ZPO, § 385 ZPO, § 386 ZPO

Aus den Angaben des Antragstellers muss sich lediglich ein zivilrechtlicher Anspruch ableiten lassen, zu dessen Durchsetzung, Abwehr oder Sicherung eine Beweissicherung nötig ist.

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