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Rechtsfolgen der unterlassenen Rücktrittsrechtsbelehrung ODER wie das Kinde im Namen des Verbraucherschutzes mit dem Bade ausgegossen wird

AufsätzeRechtsanwalt Dr. Christopher FinkZRB 2024, 36 Heft 2 v. 11.7.2024

Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren zu einem deutschen Sachverhalt ausgesprochen, dass der Konsument bei unterbliebener Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag die schon erbrachten Handwerkerleistungen nicht bezahlen und auch keinen bereicherungsrechtlichen Wertersatz leisten muss. Dieser Beitrag untersucht, ob diese Rechtsfolge auch nach geltendem österreichischem Recht eintritt.

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