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Zusage einer zukünftigen Eigenschaft: Gewährleistung für Trittschalldämmung, die erst nach der Übergabe erstellt werden soll

JudikaturHermann WenuschZRB 2021, 151 Heft 4 v. 23.12.2021

Deskriptoren: Gewährleistung; zukünftige Leistung; Erfüllung; Übergabe; Ablieferung.

§ 922 ABGB, § 924 ABGB

Eine Leistung ist dann mangelhaft im Sinn des § 922 ABGB, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem vertraglich Geschuldeten zurück bleibt.

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