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Verformung von Kunsstofffenstern infolge Sonneneinstrahlung: Haftungsausschluss des Produzenten in AGB

JudikaturZRB 2014, 88 Heft 2 v. 1.6.2014

ABGB § 879, ABGB § 1313

Ansprüche, an welche ein Geschädigter überhaupt nicht denken konnte, weil der Schaden aus einer nicht vorhersehbaren Gefahrenquelle entstanden ist, fallen nicht unter Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung.

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