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Wieder einmal: Zur Warnpflicht des Werkunternehmers

JudikaturHermann WenuschZRB 2013, 128 Heft 3 v. 1.9.2013

ABGB § 1168a, ABGB § 1299, ABGB § 1302, ABGB § 1313a, ZPO § 182, ZPO § 182a, ZPO § 482

Eine unrichtige Wiedergabe, eine unzutreffende Auslegung oder ein gänzliches Übergehen von Tatsachenbehauptungen oder sonstigem Parteivorbringen im Urteil des Berufungsgerichts kann einen wesentlichen Verfahrensmangel oder eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen.

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