vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wohl nur, weil’s schon immer so war: Mengenangaben im Leistungsverzeichnis

EditorialHermann WenuschZRB 2013, 113 Heft 3 v. 1.9.2013

Der Einheitspreisvertrag ist wohl zweifelsfrei der Standardvertragstyp im Bauwesen: Die vom Bauherrn gewünschte Gesamtleistung wird dabei in einzelne Elemente – die Positionen – gegliedert. Die Mengen der einzelnen Elemente werden dabei vom Besteller vorgegeben – die Preise für jeweils eine Einheit werden von den Bietern angeboten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!