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Pacht, Bauführung auf fremdem Grund und Kaufoption

JudikaturZRB 2013, 43 Heft 1 v. 1.4.2013

ABGB § 418

Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs schließt das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung die Anwendung der subsidiären Vorschriften des § 418 ABGB überhaupt aus. Es hängt in einem solchen Fall von der (Auslegung der) Vereinbarung ab, ob das Bauwerk dem Grundeigentümer oder dem Bauführer zufällt.

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