Die zivilrechtliche Unwirksamkeit von Wertsicherungsvereinbarungen ist nicht Gegenstand einer Mietzinsüberprüfung im Außerstreitverfahren
Die Wertsicherung des Hauptmietzinses setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus (8 Ob 6/23z).
Die zivilrechtliche Unwirksamkeit von Wertsicherungsvereinbarungen ist nicht Gegenstand einer Mietzinsüberprüfung im Außerstreitverfahren
Die Wertsicherung des Hauptmietzinses setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus (8 Ob 6/23z).
