Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete. Häufige Anwendungsbereiche sind Gaststätten, Hotels und Landwirtschaftsbetriebe.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

