Deskriptoren: Surfen, unlimitierte Nutzung, Internet, Irreführung, gravierende Einschränkung, Drosselung des Internets, Unmöglichkeit, angemessene Geschwindigkeit.
Normen: UWG § 2
Ein durchschnittlicher Internetnutzer versteht unter „unlimitiertem Surfen“ die Nutzung der üblichen Internetdienste in angemessener Geschwindigkeit.