AG Düsseldorf, 13.01.2015, 57 C 10172/14
DVD-Nutzungsrecht vs P2P-Nutzung
Eine Lizenzvereinbarung die DVD-Nutzungsrechte einräumt aber „internet rights are excluded and stay solely with Licensor“ vorsieht, berechtigt nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen P2P-Urheberrechtsverletzungen, sondern beschränkt sich auf Rechte an physikalischen Datenträgern.