OLG Hamburg, 25.06.2014, 10 U 24/13
pauschalierter Schadenersatz in AGB
Eine gemäß AGB zu zahlende Mahngebühr iHv EUR 5,95 ist als pauschalierter Schadenersatzanspruch zu qualifizieren und als solcher unwirksam, wenn der geforderte Betrag nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge dem zu erwartenden Mehraufwand (Schaden) nicht entspricht.