LG Köln, 15.05.2014, 14 O 287/13
einfaches Nutzungsrecht
Die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an urheberrechtlich geschützten Werken/Leistungen (hier: Bild) begründet keine Aktivlegitimation aus eigenem Recht urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen.