Deskriptoren: Ehrenkodex für die österreichische Presse, Recht am eigenen Bild, Vorsprung durch Rechtsbruch.
Normen: UWG § 1, UrhG § 78
Dem „Ehrenkodex für die österreichische Presse“ kommt als Festschreibung der Branchenusancen eine für die Interpretation von Normen wie §§ 6 ff MedienG, 29 MedienG, 1330 ABGB und 111 StGB wichtige Bedeutung zu.