LG Heidelberg, 09.12.2014, 2 O 162/13
Schadenersatz wegen Verletzung „Recht auf Vergessen“
Verletzt ein Suchmaschinenbetreiber (hier. Google) das Recht auf Vergessen, so steht dem Betroffenen nicht nur ein Anspruch auf Löschung der Indizierung, sondern grundsätzlich auch Schadenersatz gegen den Suchmaschinenbetreiber zu.