LG Koblenz, 03.11.2014, 15 O 318/13
Impressum und Email
Um der Verpflichtung im Impressum einer Website, eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen (TMG), zu entsprechen, reicht es nicht, wenn Anfragen von Kunden mit einer automatisch erzeugten E-Mail dahingehend beantwortet werden, dass diese lediglich auf weitere Informationsquellen verwiesen werden.