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BGH, 23.09.2014, VI ZR 358/13 – Arztbewertungsportal

JudikaturspiegelZIR-Slg 2015/19ZIR 2015, 37 Heft 1 v. 1.2.2015

BGH, 23.09.2014, VI ZR 358/13
Arztbewertungsportal

Ein in einem Bewertungsportal bewerteter Arzt hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Löschung seiner Bewertung – die Speicherung der dafür erhobenen Daten ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Die Kommunikationsfreiheit des Protalbetreibers und das öffentliche Informationsinteresse überwiegen im Vergleich zum berechtigten Interesse des Arztes auf Löschung.

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