Der Entwurf eines „Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse sowie des Rechts auf Zugang zu Informationen geändert wird“, mit dem das bestehende Auskunftsrecht gegenüber dem Staat verbessert und das Amtsgeheimnis eingeschränkt werden sollen, schlägt lediglich eine Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes vor und lässt nähere bundes- und landesgesetzlichen Regelungen vermissen. Ohne solche aber ist eine seriöse und verlässliche Beurteilung der Ausgestaltung und Auswirkungen der vorgeschlagenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen nicht möglich. Davon abgesehen, fordert der Entwurf auch aus anderen Gründen zur Kritik heraus.