Kann der Betreiber einer Website Einzelne von deren Nutzung ausschließen? Gerade im Fall von akuter (Betriebs-)Störungen wie Shitstorms stellt sich die Frage nach einer rechtlichen Handhabe. Nach deutscher Rechtsprechung kann das virtuelle Hausrecht Abhilfe schaffen, aber auch hierzulande existieren einschlägige Rechtsgrundlagen.