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Erfolg des Eröffnungsantrags im Rekursverfahren und Eröffnungsbeschluss des Erstgerichts

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2026/68ZIK 2026, 65 Heft 2 v. 30.4.2026

IO: §§ 71c, 74, 79, 252, 260

ZPO: §§ 527, 528

Hat ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erst im Rekursverfahren Erfolg, überträgt das RekursG dem ErstG die Verfahrenseröffnung. Dieses eröffnet mit einem anfechtbaren Beschluss, wobei es das Vorliegen der Eröffnungsvoraussetzungen nicht hinterfragen darf.

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