IO: § 7
Der Insolvenzverwalter als Bekl kann einen unterbrochenen Prozess nach Abschluss der allgemeinen Prüfungstagsatzung fortsetzen, wenn der Kl die eingeklagte Insolvenzforderung nicht angemeldet hat (RIS-Justiz RS0108007). Es
IO: § 7
Der Insolvenzverwalter als Bekl kann einen unterbrochenen Prozess nach Abschluss der allgemeinen Prüfungstagsatzung fortsetzen, wenn der Kl die eingeklagte Insolvenzforderung nicht angemeldet hat (RIS-Justiz RS0108007). Es
