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Nachträgliches Erlöschen einer festgestellten Insolvenzforderung und Verteilung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2024/198ZIK 2024, 236 Heft 6 v. 17.12.2024

IO: §§ 109, 110, 128 ff

ABGB: §§ 1304, 1489

Ist das nachträgliche Erlöschen einer festgestellten Insolvenzforderung im Verteilungsverfahren strittig, hat die Klärung nicht im Insolvenzverfahren, sondern in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog dem Verfahren bei Bestreitung einer angemeldeten Insolvenzforderung zu erfolgen. Dazu hat das InsolvenzG eine Klagsfrist zu setzen, der die Forderung Bestreitende hat die Klage zu erheben.

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