IO: § 23
ABGB: §§ 1304, 1489
Bei vorzeitiger Auflösung eines Bestandvertrags durch den Insolvenzverwalter hat der Bestandgeber Anspruch auf Ersatz des durch die Abkürzung der Bestandzeit erwachsenden Schadens. Ihn trifft nach allgemeinen Grundsätzen eine Schadensminderungspflicht, er hat sich also um eine zügige Neuinbestandgabe zu bemühen.