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Zur Kostendeckung im Schuldenregulierungsverfahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2024/167ZIK 2024, 191 Heft 5 v. 31.10.2024

IO: §§ 71, 183a, 183b, 186

Bei Eröffnungsantrag eines Gläubigers ist neben einer aufrechten Forderung des Antragstellers gegen den Antragsgegner sowie dessen Zahlungsunfähigkeit weitere Eröffnungsvoraussetzung das Vorhandensein kostendeckenden Vermögens.

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