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Keine Beschwer des antragstellenden Insolvenzgläubigers durch den Eröffnungsbeschluss

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2024/166ZIK 2024, 190 Heft 5 v. 31.10.2024

IO: §§ 70, 71c, 260

Beschlüsse des InsolvenzG, womit das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wird, können von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von

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