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Bei freiwilliger Veräußerung einer Sondermasse ist das Leistungsstörungsrecht uneingeschränkt anzuwenden

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2024/164ZIK 2024, 186 Heft 5 v. 31.10.2024

IO: §§ 49, 119

EO: §§ 189, 210, 268, 270

ABGB: § 1089

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