Der Beitrag beschäftigt sich anlässlich der E OGH 5 Ob 233/23k mit der Haftung des BTVG-Treuhänders bei einem Doppelverkauf. Dabei wird dem Sicherungszweck des BTVG und dem Rechtswidrigkeitszusammenhang bei Verstoß gegen die grundbücherlichen Sicherungspflichten nachgegangen.