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Teilbestätigung und Revisionsrekurs

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2024/143ZIK 2024, 159 Heft 4 v. 31.8.2024

IO: § 252

ZPO: § 528

Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig, wenn der angefochtene erstgerichtliche Beschluss zur Gänze bestätigt worden ist. Diese Beschränkung gilt auch im Insolvenzverfahren (RIS-Justiz RS0044101).

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