Die Autorin würdigt die E EuGH C-765/22 und 772/22, Luis Carlos u. a., in der sich der EuGH mit dem Zusammenspiel zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren und der Stellung der jeweiligen Insolvenzverwalter auseinandersetzt und ua eine Anfechtungsklage des Sekundärinsolvenzverwalters gegenüber dem Hauptinsolvenzverwalter für zulässig erklärt.