Den Verwalter trifft die haftungsbewehrte Pflicht (vgl § 60 Abs 1 InsO), das Sicherungsgut vor Beschädigung oder Vernichtung zu schützen. UU ist aus diesem Grund das Sicherungsgut zu versichern. Der Beitrag untersucht aus insolvenz- und versicherungsrechtlicher Sicht, wem im Sicherungsfall die Versicherungsleistung zusteht.