Seit 1. 1. 2024 gilt ein neues ORF-Beitrags-Gesetz. Die aufgrund der "Streaminglücke" als verfassungswidrig aufgehobene sogenannte GIS-Gebühr wird mit der Novelle durch den neuen ORF-Beitrag abgelöst. Zahlungspflichtig dafür sind nun auch die meisten Unternehmen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie insolvenzrechtlich mit dem neuen ORF-Beitrag umzugehen ist. Insb wird auf die Thematik der Einordnung als Masseforderung sowie auf Möglichkeiten der Befreiung eingegangen.