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Änderungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ab 1. 7. 2022

BeiträgeMag. Maximilian Georg FürstZIK 2022/46ZIK 2022, 52 Heft 2 v. 18.5.2022

Mit 1. 7. 2022 treten Änderungen im IESG in Kraft, die den Regress des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) bei Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung eines (vorerst) Anspruchsberechtigten, des Arbeitgebers (AG) oder eines Organs des AG verändern.

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