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Bollenberger, Anmerkungen zum Kontrahierungszwang für Basiskonten, VbR 2016/91, 132:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Werner LeberZIK 2016/236ZIK 2016, 184 Heft 5 v. 9.11.2016

Gem § 23 Abs 1 VerbraucherzahlungskontoG (VZKG) BGBl I 2016/35 hat grundsätzlich jeder Verbraucher das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Der Autor beleuchtet die Fälle, in denen Kreditinstitute den Antrag auf ein solches Basiskonto ablehnen dürfen.

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