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Prozessunterbrechung und Rechtsmittelzurücknahme

JudikaturZIK 2013/207ZIK 2013, 141 Heft 4 v. 30.8.2013

IO: § 7

ZPO: §§ 163, 484, 513

Die Zurückziehung eines Rechtsmittels ist bis zur Entscheidung über dieses zulässig und mit deklarativem Beschluss zur Kenntnis zu nehmen (RIS-Justiz RS0110466 [T9]).

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