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Keine Prüfung der Zahlungsunfähigkeit im Sekundärinsolvenzverfahren

JudikaturZIK 2013/104ZIK 2013, 71 Heft 2 v. 2.5.2013

EuInsVO: Art 1, 2, 3, 4, 16 Abs 1, Art 25, 26, 27, 33 Abs 1, Art 34 Abs 1

Das nationale Recht des Mitgliedstaats, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, entscheidet darüber, wann die Beendigung des Insolvenzverfahrens eintritt.

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