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Abschöpfungsverfahren: Obliegenheitsverletzung durch Vermögensverheimlichung

JudikaturZIK 2009/222ZIK 2009, 144 Heft 4 v. 28.8.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 138, 210, 211

Auf Antrag eines Konkursgläubigers ist das Abschöpfungsverfahren vorzeitig einzustellen, wenn der Schuldner seine Obliegenheiten verletzt, dadurch die Befriedigung der Konkursgläubiger beeinträchtigt und ihn ein Verschulden trifft, wobei leichte Fahrlässigkeit ausreicht.

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