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Internationale Zuständigkeit des Insolvenzeröffnungsstaats für Anfechtungsklagen

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2009/62ZIK 2009, 40 Heft 2 v. 27.4.2009

Nach dem EuGH ist der Mitgliedstaat, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, international zuständig für alle aus diesem Verfahren hervorgehenden Anfechtungsklagen. Ein Streitfall ist damit bereinigt - zu klären bleibt die Bedeutung des Urteils für andere insolvenznahe Prozesse.

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