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Überstunden, Zeitausgleich und Insolvenz-Entgelt

JudikaturZIK 2008/237ZIK 2008, 142 Heft 4 v. 25.8.2008

IESG § 3a

AZG § 19f Abs 2

Die Abgeltung von Zeitguthaben für Arbeitsstunden, die innerhalb des Sicherungszeitraums geleistet wurden, ist nur dann gesichert, wenn sich das Zeitguthaben im Sicherungszeitraum in eine (fällige) Geldforderung umgewandelt hat.

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