vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Absonderungsrecht an Mietzinsforderungen

Judikatur ZIKZIK 2002/232ZIK 2002, 166 Heft 5 v. 25.10.2002

§ 12 KO, § 48 KO, § 49 KO

§ 452 ABGB, § 457 ABGB

Bestandzinszahlungen werden als Zivilfrüchte von der Verpfändung der Hauptsache nicht erfasst (Verweis auf OGH 7 Ob 529/89 = RZ 1990/103; OGH 7 Ob 325/98). Zivilfrüchte können aber selbstständig verpfändet werden. Die Verpfändung der Bestandsache berührt diesfalls grundsätzlich nicht die Abtretung oder Verpfändung zukünftiger Mietzinsforderungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!