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Voraussetzungen eines anfechtungsneutralen Gläubigerwechsels / Eigenkapital ersetzende Gesellschafterhaftungen und Überschuldungsprüfung

Judikatur ZIKZIK 2000/275ZIK 2000, 206 Heft 6 v. 22.12.2000

§ 27 KO, § 31 KO

Nach stRsp kann eine Anfechtungsklage auch nur ein Leistungsbegehren enthalten. Sie ist schlüssig, wenn der Anfechtungstatbestand aufgezeigt wird und die Anfechtungsgründe durch Tatsachenbehauptungen gedeckt sind. (Nur Leitsatz.)

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