vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Prüfung verspätet angemeldeter Forderungen in der allgemeinen Prüfungstagsatzung

ZIK aktuellGregor SchettZIK 2000/8ZIK 2000, 7 Heft 1 v. 25.2.2000

Der Beitrag stellt aus Anlass einer kritikwürdigen Entscheidung des OLG Wien dar, dass gemäß§ 106 Abs 3 KO entgegen einer weit verbreiteten Praxis auch verspätet angemeldete Forderungen bei Tunlichkeit in der allgemeinen Prüfungstagsatzung zu prüfen sind und Gläubiger dem Masseverwalter gegenüber nicht kostenersatzpflichtig sind, falls dies nicht geschieht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!