§ 1 Abs 2 IESG 
 § 12 Abs 1 APSG 
 § 105 Abs 3 lit h ArbVG 
§ 12 Abs 1 APSG, der den Kündigungsschutz erst ab der Zustellung des Einberufungsbefehls gewährt, ist nicht analog auf den Fall der Zustellung eines Bereitstellungsscheins auszudehnen.
OGH 18.01.1996, 8 Ob S 5/96

