§ 40 AO, § 41 AO 
 § 11 Abs 1 IESG 
Meldet der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds im Ausgleichsverfahren mehrere Arbeitnehmerforderungen an, die auf ihn im Weg der Legalzession übergegangen sind, dann stehen ihm die Kopfstimmen der einzelnen Arbeitnehmer zu.

